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   LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96   

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https://dejure.org/1998,10388
LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96 (https://dejure.org/1998,10388)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12.11.1998 - L 4 KR 53/96 (https://dejure.org/1998,10388)
LSG Bayern, Entscheidung vom 12. November 1998 - L 4 KR 53/96 (https://dejure.org/1998,10388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für nicht vertragszahnärztliche Behandlungen.; Feststellungsinteresse; Sachleistungsprinzip; Wirtschaftlichkeitsgebot im System der Sachleistungen ; Vorliegen von Systemsstörungen und Versorgungslücken ; Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip ; Verstoß ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 14/94

    Kostenerstattung - Freiwillige Mitglieder - Vertragsärztliche Versorgung -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Die ab 1993 geltende Neuregelung der Kostenerstattung sei im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.05.1995 (1 RK 14/94), das eine Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von Nichtvertragsärzten ausgeschlossen habe, nicht zu beanstanden.

    Die von den Beteiligten und dem SG zitierte Entscheidung des BSG vom 10.05.1995 - 1 RK 14/94 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 7) hat eine Kostenerstattung ausgeschlossen, wenn sich das (freiwillige) Mitglied durch einen zu vertragsärztlichen bzw. vertragszahnärztlichen Versorgung nicht zugelassenen Arzt hat behandeln lassen.

  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Auch die Rechtsprechung des EuGH führt nicht zu einer Leistungsverpflichtung der Beklagten (EuGH vom 28.04.1998 - C - 120/95 und C 198/96, vgl. z.B. KrV 1998, 187).
  • BSG, 16.12.1993 - 4 RK 5/92

    Krankenkasse - Zuzahlung - Richtlinien - Diagnose - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Es hat ferner mit Urteil vom 16.12.1993 (SozR 3-2500 § 13 Nr. 4) u.a. für Recht erkannt, daß das gesetzliche Naturalleistungsgebot (§ 2 Abs. 2 Satz 1 SGB V) für alle in der Krankenversicherung Versicherten die krankenversicherungsrechtliche ausschließt.
  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 32/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Dem hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung durch eine Hervorhebung der Bedeutung der Beschlüsse des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen Rechnung getragen (BSG vom 16.09.1997, 1 RK 32/95 (BSGE 81, 73) u.a.).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 25/69
    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Dies ist vor allem anzunehmen, wenn ohne eine sofortige Behandlung durch einen Nichtvertragsarzt Gefahren für Leib und Seele entstehen oder heftige Schmerzen unzumutbar lange andauern würden (BSG vom 24.05.1972, BSGE 34, 172 ff.; Kasseler Kommentar - Höfler, § 13 SGB V, RdNr.8; Kasseler Kommentar - Hess, § 76 SGB V, RdNr.11 ff. m.w.N.).
  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 13/95

    Sprungrevision - Zustimmung des Revisionsgegners zur Einlegung - Ausschluß der

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Die weitere Entscheidung des BSG vom 12.03.1996 (1 RK 13/95) befaßt sich gleichfalls mit der Frage der Kostenübernahme bzw. der Kostenerstattung durch nicht zugelassene Leistungserbringer.
  • EuGH - C-198/96 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Grundsatz der

    Auszug aus LSG Bayern, 12.11.1998 - L 4 KR 53/96
    Auch die Rechtsprechung des EuGH führt nicht zu einer Leistungsverpflichtung der Beklagten (EuGH vom 28.04.1998 - C - 120/95 und C 198/96, vgl. z.B. KrV 1998, 187).
  • SG Altenburg, 30.07.2002 - S 13 KR 315/00
    Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten nach § 13 Abs. 3 1. Alt. SGB V , da eine unaufschiebbare Leistung im Sinne dieser Vorschrift nach ständiger Rechtsprechung nur dann vorliegt, wenn kein anderer als ein außervertraglicher Leistungserbringer rechtzeitig zur Verfügung steht und daher von einem Notfall im Sinne des § 76 Abs. 1 Satz 2 SGB V auszugehen ist (Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.05.1972, Az. 3 RK 25/69 in BSGE 34, 172 ff.; Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 12.11.1998, Az: L 4 KR 53/96, zitiert nach juris; Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15 12.2000, Az: L 16 KR 125/99, zitiert nach juris).
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